Ein stadtbekannter Schurke steht vor Gericht, wird freigesprochen.
Ein Verdienst des Anwalts. Die Rechnung ist entsprechend gepfeffert.
Im Antwortschreiben des Mandanten heißt es:
„Sehr geehrter
Herr Advokat. Sie übertreiben mit der Rechnung. Haben Sie vergessen, daß ich hier der Gauner bin und nicht Sie?“