Aus dem Plädoyer eines Strafverteidigers.
„Es kann doch überhaupt keine Rede davon sein, daß mein Mandant den Zeugen angespuckt hat! Er
wollte ihn lediglich küssen und hat dabei aus hygienischen Gründen einen gewissen Abstand gehalten!“
Aus dem Plädoyer eines Strafverteidigers.
„Es kann doch überhaupt keine Rede davon sein, daß mein Mandant den Zeugen angespuckt hat! Er
wollte ihn lediglich küssen und hat dabei aus hygienischen Gründen einen gewissen Abstand gehalten!“