#Eine ehemals höhere Tochter gerät in Geldnot. Hilfesuchend wendet sich die Verarmte an den Familienanwalt.
„Verbringen Sie eine Nacht mit mir“, rät der Rechtsverdreher, „und ich zahle Ihnen 2.000 Mark.“
Gesagt, getan. Am nächsten Morgen wacht die Mittellose auf und findet auf dem Nachttisch 1000 Mark. Empört rennt sie in die Kanzlei des Anwalts und läßt dem Geizhals von seiner Sekretärin ausrichten, er hätte anstatt des vereinbarten Mietpreises für die Wohnung von 2.000 Mark nur die Hälfte bezahlt, so ginge es ja nun wirklich nicht.
Darauf läßt der Anwalt antworten: „Die Mietminderung

ist rechtens, weil es kein Erstbezug war, die Wände unerwartet kalt und die Wohnung insgesamt viel zu groß gewesen ist.“
Die Ausgenutzte überlegt einen Moment und schickt die Sekräterin mit folgender Botschaft zurück: „Daß es kein Erstbezug war, haben Sie vorher gewußt, und wenn Ihnen die Wände zu kalt waren, hätten Sie besser einheizen müssen, und außerdem konnte ich nicht wissen, daß Sie mit so wenig Möbeln einziehen.“