Richter: „Stimmt es, daß die Angeklagte einen zweifelhaften Lebenswandel führt?“
Zeuge: „Ganz eindeutig, Herr Richter. Ich habe
sie schon mehrmals in Lokalen angetroffen, die ich nie betreten würde.“
Richter: „Stimmt es, daß die Angeklagte einen zweifelhaften Lebenswandel führt?“
Zeuge: „Ganz eindeutig, Herr Richter. Ich habe
sie schon mehrmals in Lokalen angetroffen, die ich nie betreten würde.“