(Im Osten war es Sitte, arme Durchreisende, die man in der Synagoge antraf, an Feiertagen zu den Mahlzeiten mit nach Hause zu bringen. – Im Osten war es ferner Sitte, daß die Schwiegereltern dem meist sehr jungen Bräutigam der Tochter für eine Zahl genau festgesetzter Jahre den Unterhalt zusagten. Er war dann bei ihnen „auf Köst“. Ein Jude lud in der Synagoge einen Schnorrer ein. Ein junger Mann

heftete sich an die Fersen der beiden und betrat mit ihnen zusammen das gastliche Haus. Er setzte sich mit ihnen zusammen schweigend an den Tisch und aß mit. Der Hausherr schwieg verwundert. Nach der Mahlzeit fragte er den Schnorrer, ob er den Jüngling vielleicht kenne. „Aber natürlich“, bestätigte der Schnorrer. „Das ist mein Schwiegersohn. Er ist bei mir auf Köst.“