Vorweihnachtliche Atmosphäre sogar im Gerichtssaal. Der Richter ist gnädig gestimmt, als er die Verhandlung eröffnet:
„Na, Angeklagter, was wird Ihnen denn vorgeworfen?“ erkundigt er sich.
„Dass ich meine Weihnachtseinkäufe zu früh getätigt habe!“ antwortet der Mann

schuldbewußt.
„Das ist an sich nicht strafbar,“ meint der Richter.
„Wie früh war es denn?“
„Vier Stunden vor Ladenöffnung!!!“