Das Strafmaß im Laufe der Zeit

1692: Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird öffentlich zur Unterhaltung der Bevölkerung gerädert und gefedert. All sein Besitz geht an die öffentliche Hand.

1792: Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird zum Tode verurteilt, jedoch nicht mehr auf das Rad geflochten, sondern am Galgen ganz einfach aufgehängt. All sein Besitz geht an die Öffentliche Hand.

1892: Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird zu fünf Jahren Kerker verurteilt, jedoch nicht mehr mit Halseisen und Fußfesseln versehen, sondern bei Wasser und Brot ganz einfach eingesperrt. Sein Besitz wird – bis auf eine Entschädigung des Opfers – nicht angetastet.

1996: Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird auf der Polizeiwache verhört, jedoch nicht mehr in Untersuchungshaft genommen, sondern unter Beifall seiner Freunde entlassen.

In Zukunft: Der auf frischer Tat ertappte Einbrecher wird nach seiner Bewirtung auf der Polizeiwache an den Tatort zurückgebracht. Er erhält ein persönliches Entschuldigungsschreiben des Polizeipräsidenten und eine angemessene finanzielle Entschädigung für den Eingriff in seine persönliche Freiheit. Auf Wunsch spielt das Polizeiorchester „Nabucco“. Dem Polizeibeamten, der für die Verhaftung verantwortlich ist, droht ein Disziplinarverfahren und – er muß sich in psychiatrische Behandlung begeben.