Ein stadtbekannter Schurke steht vor Gericht, wird freigesprochen. Ein Verdienst des Anwalts. Die Rechnung ist entsprechend gepfeffert.
Im Antwortschreiben des Mandanten heißt es:
„Sehr geehrter
Herr Advokat. Sie übertreiben mit der Rechnung. Haben Sie vergessen, dass ich hier der Gauner bin und nicht Sie?“