Gerichtsverhandlung. „Angeklagter, Sie geben also zu, den Geschäftsführer erschlagen zu haben. War es eine
Affekthandlung?“
„Nein, Herr Richter, es war eine Musikalienhandlung.“
Gerichtsverhandlung. „Angeklagter, Sie geben also zu, den Geschäftsführer erschlagen zu haben. War es eine
Affekthandlung?“
„Nein, Herr Richter, es war eine Musikalienhandlung.“