Einfache Ostjuden pflegen bei Angabe des Alters sowohl von sich selber, wie auch von Bekannten, denen sie wohlwollen, den freundlichen Wunsch beizufügen: „Bis hundert Jahr!“
Richter: „Zeuge Mandelbelag, wie alt sind Sie?“
Zeuge: „Fünfzig – bis hundert Jahr, Euer Gnaden.“
Richter: „Das ist mir zu ungenau! Bitte

exakt!“
Zeuge: „Fünfzig – bis hundert Jahr!“
Jüdischer Assessor: „Gestatten Sie, daß ich mich mit einmische. Darf ich die Frage an den Zeugen richten? Zeuge Mandelbelag – bis hundert Jahr. Wie alt seid Ihr?“
Zeuge: „Fünfzig.“