Beim Rechtsanwalt.
„. . .Frau Meier, war der Verstorbene bei der Abfassung seines Testamentes im Vollbesitz
seiner geistigen Kräfte?“
„Aber sicher, das Testament beginnt mit den Worten: Versammelte Erbschleicher…..!“
Beim Rechtsanwalt.
„. . .Frau Meier, war der Verstorbene bei der Abfassung seines Testamentes im Vollbesitz
seiner geistigen Kräfte?“
„Aber sicher, das Testament beginnt mit den Worten: Versammelte Erbschleicher…..!“